EU-Kontrollgerät
Seit 1. Mai 2006 muss jedes neu zugelassene Fahrzeug über 3,5t zulässiger Gesamtmasse und jeder Bus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein. Dies gilt auch für Fahrzeuge unter 3,5 t zGM, sobald diese in Kombination mit einem Auflieger/Anhänger das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 t zGM übersteigen und gewerblich genutzt werden.
Für den Unternehmer besteht die Verpflichtung, seine Fahrer in der richtigen Handhabung des digitalen Kontrollgerätes zu unterweisen.
das digitale EU-Kontrollgerät
Unsere Erfahrungen bei den von uns durchgeführten Weiterbildungen zeigen, dass selbst bei Fahrern, die schon täglich mit dem Gerät umgehen (müssen), immer noch Unsicherheiten bestehen.
- wann muss ich die Fahrerkarte einlegen?
- muss ich einen Nachtrag machen?
- wann ist das Schichtende und wie wird es eingegeben?
- was ist nach dem Urlaub?
- wie weise ich andere Tätigkeiten nach wenn ich nicht regelmäßig fahre?
- darf ich ohne Fahrerkarte fahren?
- wie gehe ich vor, wenn ich abwechselnd Fahrzeuge mit und ohne digitalem Kontrollgerät fahre?
Diese und weitere Fragen werden uns immer wieder gestellt. Wir bieten deshalb eine Schulung zum digitalen Kontrollgerät an. Hierbei setzen wir ein Modell mit original-Kontrollgeräten sowie eine interaktive PC-Simulation ein, an denen alle besprochenen Einstellungen und Tätigkeiten am Kontrollgerät im Seminarraum jeweils „live“ nachvollzogen werden können.
Seminarinhalte
- rechtliche Grundlagen
- Aufbau des Kontrollgerätes
- Fahrerkarte, Unternehmerkarte, Werkstattkarte, Kontrollkarte
- Tätigkeiten zu Schichtbeginn
- Tätigkeiten zu Schichtende
- Kontrolle, Mitführpflicht
- Ausdrucke
- Neuerungen bei den Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
- Datensicherungen, Auslesen der Karte