Klasse A
Hier findest Du alle Informationen zu den Führerscheinen der Klasse A. Wenn Du Fragen haben solltest, kannst Du dich jederzeit bei uns melden.
Klasse A
Beinhaltet die Klassen A1, A2
Mindestalter:
ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (zum Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW (20PS)
ab 24 Jahre – für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung bei Direkteinstieg
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.
Klasse A2
Beinhaltet die Klassen AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW (48PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A1
Beinhaltet die Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW (15PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.
Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Mofa
Mofa-Prüfungsbescheinigung
Mindestalter: 15 Jahre
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein sondern nur ein Nachweis, dass die geforderten Theoriestunden und eine 90-minütige Fahrstunde absolviert und eine theoretische Prüfung bestanden wurden. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. Wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, darf ohne Bescheinigung fahren.
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (Hubraum max. 50 cm³) – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein